Positioniere dich und deine Dienstleistungsqualität neu!
Laut gesetzlicher Grundlage sind Unternehmen nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012 verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, einen Brand zu bekämpfen und eine Evakuierung einzuleiten.
Ein Brandschutzhelfer muss in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Des Weiteren muss die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfer, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, erfüllt sein.
Hierzu folgen Sie am besten das nachstehende Rechenbeispiel:
Gesamtanzahl der Beschäftigten : einen Anteil von 5 % = Die Anzahl der Brandschutzhelfer!
Ein ernannter Brandschutzhelfer muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, es schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein. Des Weiteren dient diese fachkundige Person ebenfalls als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Weitere Aufgaben wie z.B. Optimierung von Betriebsabläufe im Unternehmen, und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren sowie zu entschärfen gehören mit Aufgabengebiet.
Wir von der Erste Hilfe Germany führen für dich die notwendige praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als ein eintägiges Seminar durch. Die Durchführung dieses Seminars kann sowohl bei uns als auch bei Ihnen vor Ort absolviert werden.
Termine:
7 Tage die Woche!
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten á 45 min.
Preis pro Person:
199,00 Euro
© 2024 . WordPress mit dem Mesmerize-Theme